MdL Ruth Müller: Grundgesetz des Freistaats für Kreis- und Gemeinderäte aktueller denn je
Die Zeit „zwischen den Jahren“ wird von Politikern gerne genutzt, um den Blick über den Tellerrand schweifen zu lassen und sich abseits des Tagesgeschäfts grundsätzliche Gedanken über das eigene Tun und Streben zu machen. Landtagsabgeordnete Ruth Müller nahm dieser Tage den Jahresabschluss der SPD-Kreistagsfraktion zum Anlass, um einmal mehr zu verdeutlichen, dass alle ehrenamtlich tätigen Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte buchstäblich „in bester Verfassung“ sind, weil ihr Engagement für die Allgemeinheit kein Selbstzweck ist, sondern vor mehr als 70 Jahren von Wilhelm Hoegner, dem ersten Ministerpräsidenten nach dem Zweiten Weltkrieg, und den anderen Vätern und Müttern der Bayerischen Verfassung festgeschrieben wurde – und aktueller denn je ist.
„Wenn wir als Kreisräte in den Ausschüssen oder im Kreistag beschließen, Gelder zu investieren, Zuschüsse für kulturelle, soziale oder wissenschaftliche Zwecke geben, so tun wir das auf der Grundlage unserer Bayerischen Verfassung“, hob Ruth Müller hervor, denn das Grundgesetz des Freistaats definiere nicht nur die Unterteilung in Regierungsbezirke, Landkreise und Gemeinden, sondern schreibe auch vor, dass die Selbstverwaltung der Gemeinden „dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben“ diene und die Kommunen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung durch den Staat hätten.
Darüber hinaus sollte etwa bei allen Entscheidungen zur Kinder- und Jugendhilfe stets bewusst sein, dass Kinder „das köstlichste Gut eines Volkes“ und auch die „soziale Förderung und der Schutz der Familie“ in der Verfassung verankert seien, wobei sich allerdings die Familienmodelle in den zurückliegenden 70 Jahren geändert hätten. „Das können wir beklagen – oder gestalten, indem wir uns für einen Ausbau der Kinderbetreuung von der Krippe bis zum Gymnasium starkmachen“, so Müller. Da „die Schüler im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerverständigung zu erziehen“ seien, ist „jeder Euro, den wir hier investieren, gut angelegtes Geld für die Zukunft unserer Kinder“, so die SPD-Politikerin.
Dass laut Verfassung „jeder Bewohner Anspruch auf eine angemessene Wohnung“ habe, sei der Wohnungsnot nach dem Kriegsende geschuldet, als Deutschland in Schutt und Asche lag und viele Menschen ausgebombt waren. „Wie anders ist doch heute die Situation: Wir leben in einem Land von Frieden und Freiheit und trotzdem gibt es auch in unserer Region wieder die Sorge, passenden und vor allem bezahlbaren Wohnraum zu finden“, stellte Ruth Müller fest und leitete daraus den Appell ab, „Wohnraum in allen Ecken unseres Landkreises zu schaffen“.
Staat und Gemeinde hätten zudem auch den ehrenamtlichen Einsatz zu fördern, gab Müller mit Blick auf die vielen freiwilligen Helfer bei der Feuerwehr oder in sozialen, kulturellen oder kirchlichen Vereinen sowie bei den Helferkreisen für Flüchtlinge zu bedenken. Die SPD habe deshalb frühzeitig auf einen hauptamtlichen Ehrenamtskoordinator am Landratsamt gedrängt und auf Landesebene versucht, dass „Integration“ ebenfalls als Staatsziel definiert werde, was jedoch an den Mehrheitsverhältnissen im Landtag gescheitert sei. Stattdessen gebe es nun ein „Integrationsgesetz“, das zu Müllers Bedauern „eine dubiose Leitkultur in den Mittelpunkt stellt, statt Integration zu fördern und Vielfalt anzuerkennen“.
Ruth Müller: „Unsere bayerische Verfassung strahlt Vertrauen in die Bürger, in den Staat und seine Institutionen aus. Sie setzt auf die Prinzipien der Freiheit, Gleichheit und auf die Verantwortung jedes Einzelnen. Sie gründet sich aus der Erinnerung an die Erfahrungen des Krieges. Das bedeutet, dass nicht vergessen werden soll, was passiert ist. Und es bedeutet, dass das bayerische Volk fest entschlossen ist, mit Gottvertrauen, Selbstvertrauen und Menschenvertrauen die Zukunft zu gestalten.“ -mü-